24./25.10.2020 (ausgefallen)
28./29.11.2020
30./31.01.2021
27./28.02.2021
Nennung: www.myrcm.ch (Teilnehmeranzahl ist pro Lauf auf 80 begrenzt)
Informationen für die BWS Wintersaison findet ihr direkt bei Mikanews:
https://mikanews.de/berlin-winter-series-die-onroad-rennserie-im-berliner-raum/
Hygieneplan für den Landkreis Oberhavel:
COVID 19 – 1. Änderung des Schutz- und Handlungskonzepts für die Nutzung von
Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel
Die Politik arbeitet kontinuierlich an schrittweisen Lockerungen der diversen Einschränkungen, welche
seit Anfang März aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bestehen. Für die Erarbeitung von
Wiedereinstiegskonzepten für die einzelnen Sportarten sind sportartspezifisch die nationalen Sportfachverbände
verantwortlich. Ihre individuellen Empfehlungen sind im Trainingsbetrieb zu berücksichtigen.
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und Auflagen der zuständigen staatlichen Stellen auf
Ebene des Landes Brandenburg. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen
den Maßnahmen aus diesem Konzept vor.
Die Umsetzung und Einhaltung der behördlichen Vorgaben liegt in der Verantwortung des Nutzers.
Aufgrund der möglichen Ansteckungsgefahr durch die Nutzung der Sporthallen und Sportgeräte sind
folgende Maßnahmen einzuhalten:
1. Allgemeines
Jeder Nutzer benennt eine/n Hygiene-Beauftragte/n, der/die als Ansprechpartner/in für alle Fragen
rund um die Corona-Thematik dient und die Einhaltung der Maßnahmen des Schutz- und Handlungskonzeptes
überwacht und alle Verantwortlichen und Nutzer seines Vereines belehrt. Für den
Landkreis Oberhavel ist diejenige Person verantwortlich, welche im Nutzungsvertrag als Ansprechpartner
benannt ist. Gegebenenfalls ist eine andere Person schriftlich mitzuteilen.
2. Symptomfreie Personen
In der Sporthalle dürfen sich nur symptomfreie Personen aufhalten. Wer Symptome wie Husten,
Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit
aufweist oder unter einer Atemwegsinfektion leidet, darf die Sporthalle nicht betreten.
3. Kontaktnachverfolgung
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Corona-Infektion sind durch den Verein/
Nutzer die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren (nach den Vorgaben
des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 der SARS-CoV-2-UmgV Brandenburg). Dabei ist zu verhindern, dass
Betroffene Kenntnis von personenbezogenen Daten anderer Betroffener erhalten. Die Aufbewahrung
des Anwesenheitsnachweises hat für die Dauer von vier Wochen nach Ende der letzten Veranstaltung
zu erfolgen. Auf Verlangen des Gesundheitsamtes ist die Liste herauszugeben. Nach
Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Anwesenheitsnachweis zu vernichten.
4. Einhaltung der Distanzregeln
Sport und Bewegung sollen kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in
den Arm nehmen und sonstige Berührungen ist zu verzichten.
In allen Bereichen ist der Mindestabstand zu wahren. Generell gilt mindestens 1,5 m, besser 2 m
Abstand. Aufgrund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Beim Eintritt
in die Sporthallen und beim Verlassen der Sporthallen sollten Warteschlangen vermieden oder aber
der entsprechende Abstand gehalten werden.
Vom Abstandsgebot ausgenommen ist die reine Sportausübung in festen Gruppen im Mannschaftssport
von höchstens 30 Personen und im Individualsport von höchstens 5 Personen. Bei Wettkämpfen
dürfen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und Funktionspersonal) zeitgleich anwesend
sein.
Besonderheit Kinder- und Jugendsport: Angebote der Sportvereine für junge Menschen sind Jugendarbeit
im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Daraus folgt, dass alle sportlichen und
bewegungsorientierten Angebote nicht dem Abstandsgebot unterliegen (§ 1 Abs. 2 Punkt 3 SARSCoV-
2-Umgangsverordnung Brandenburg), auch nicht auf Sportanlagen. Jugendarbeit erfasst Kinder,
Jugendliche und junge Heranwachsende bis zum 27. Lebensjahr.
5. Beschränkung der Personenanzahl
Für alle Sporthallen des Landkreises gilt eine Beschränkung der Anzahl der Personen, die sich zur
gleichen Zeit in der jeweiligen Halle aufhalten dürfen (siehe dazu Anlage 1). Bei einer Mehrfachbelegung
nutzt jeder Sportverein die Halle zu gleichen Teilen bzw. entsprechend der Größe des genutzten
Feldes. Eine Verschiebung dieser Aufteilung ist unter Berücksichtigung der maximalen Personenzahl
pro Halle möglich und kann durch die Vereine selbst untereinander abgestimmt werden.
Die Vereine übernehmen die Verantwortung dafür, dass die durch den Landkreis festgelegte, maximale
Personenzahl insgesamt zu keiner Zeit überschritten wird.
Durch die Bildung von kleineren Gruppen bei der Sportausübung, die im Optimalfall dann auch stets
in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert
und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-
Maßnahmen zu belegen.
Die Halle darf nur von Personen betreten werden, die aktiv als Trainer/in oder Sportler/in beteiligt
sind. Eltern sollten ihre Kinder nur bis zur Eingangstür der Sporthalle bringen und dem/der Trainer/in
übergeben. Ist dies nicht möglich, darf eine sorge- und umgangsberechtigte Begleitperson anwesend
sein. Sonstige Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen sich nicht in der Sporthalle aufhalten.
6. Regelmäßige Lüftung
Während und nach der Nutzung soll, mindestens jede Stunde, ein Austausch der Raumluft mit
Frischluft erfolgen. Die Nutzer nehmen das Lüften eigenständig vor. Gegebenenfalls haben sich
die Nutzer rechtzeitig vorher durch den jeweils zuständigen Hausmeister oder den Hallenwart in die
Bedienung einweisen zu lassen.
7. Einhaltung der Hygieneregeln
- häufig Händewaschen, auf jeden Fall beim Betreten und vor dem Verlassen der Sporthalle
- sowie nach der Nutzung von Sportgeräten/-utensilien
- nicht mit den Händen ins Gesicht fassen
- Husten- und Niesetikette einhalten (Husten oder Niesen in die Armbeuge)
- Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt (Befüllung der Spender erfolgt durch die
Hausmeister bzw. Hallenwarte)
- nach der Nutzung sind die Flächen (inkl. Türklinken und Wasserhähne) und Sportgeräte,
welche genutzt wurden, durch den Nutzer entsprechend zu reinigen (Reinigungsmittel und
-materialien werden vor Ort zur Verfügung gestellt)
- die großflächigen Reinigungsleistungen werden durch einen externen Dienstleister erbracht
- bei einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein
8. Umkleiden, Duschen und WC-Anlagen
Aufgrund der in den Duschräumen nicht einzuhaltenden Abstandsregelungen bleiben diese vorerst
geschlossen. Die Benutzung der Umkleideräume sowie WC-Anlagen ist gestattet. In den Umkleideräumen
sind die Abstandsregelungen einzuhalten. In den Sanitärräumen darf sich jeweils nur eine
Person aufhalten.
Oranienburg, 11.09.2020

